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Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Hardware - Street

§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen , Definitionen :

1. Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen der Fa. Hardware-Street – im Folgenden nur noch Hardware-Street genannt und den dazu gehörenden Vertragsabschlüssen liegen ausschließlich diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

2. Abweichende und /oder ergänzende Bedingungen des Bestellers /Käufers (im Folgenden Vertragspartner genannt) sind für Hardware-Street unverbindlich. Abweichende Vereinbarungen setzen die schriftliche Bestätigung von Hardware-Street voraus, die Bestätigung wirkt jedoch nicht für die Zukunft.

3. Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen , die außerhalb einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit Hardware-Street in Geschäftsbeziehung treten.

4. Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen sind natürliche Personen , juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften , die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit mit Hardware-Street in Geschäftsbeziehung treten.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluß :

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt frühestens zustande, wenn Hardware-Street eine Bestellung des Käufers schriftlich oder fernschriftlich bestätigt oder die Ware übergibt bzw. versendet. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden.

2. Verbesserungen oder Änderungen der Leistungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer unter Berücksichtigung der Interessen von Hardware-Street zumutbar sind.

3. Bei Dienstleistungs- und Entwicklungsaufträgen gilt eine schriftliche Termin und Preis-zusage als unverbindlicher Richttermin/Richtpreis und nicht als verbindliche Zusage, da un-vorhersehbare Termin und Preisänderungen eintreten können.

§ 3 Preise :

1. Lieferungen erfolgen zu den vereinbarten Preisen. Wird kein Preis ausdrücklich vereinbart, so gilt die aktuelle Preisliste von Hardware-Street.

2. Alle Preise im Versandhandel verstehen sich zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung. Ist der Käufer Unternehmer, verstehen sich alle Preise zuzüglich Ver-packung, Transport und Frachtversicherung, zuzüglich der am Tag der Auslieferung ab Lager oder bei Direktversand ab deutsche Grenze bzw. FOB deutscher Einfuhrhafen geltender Mehrwertsteuer.

3. Bei Abrufbestellungen von Unternehmern dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Veränderungen der Beschaffungspreise für Hardware-Street während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen Hardware-Street zur Preisanpassung.

§ 4 Liefer und Leistungsvereinbarung :

1. Alle Liefervereinbarungen neben oder über diese Bestimmungen hinaus bedürfen der Schriftform. Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch Hardware-Street. Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung.

2. Entsprechende Dispositionen sind von Hardware-Street nachzuweisen. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

3. Im Falle des Lieferverzugs hat Hardware-Street nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten. Hardware-Street ist berechtigt, im Falle von ihr nicht zu vertretender Liefer und Leistungsverzögerungen die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von zwei Monaten hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Hardwarestreet hat im letzteren Fall den Vertragspartner unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit zu informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen des Vertragspartners zu erstatten. Der Vertragspartner ist im Falle der nicht zu vertretenden Leistungsverzögerung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Leistungsverzögerung länger als zwei Monate dauert. Unbeeinträchtigt bleibt das Recht des Vertragspartners sich vom Vertrag zu lösen, wenn Hardware-Street die Leistungs-verzögerung zu vertreten hat. Bei Lieferverzug, den Hardware-Street zu vertreten hat, haben Unternehmer unter Ausschluß von Schadenersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag. Die Rücknahme von Falschlieferungen (nur im Originalzustand) ist Unternehmern nur bei Reklamation innerhalb von einer Woche möglich. Für Verbraucher gilt die Frist des Wider-rufs und Rückgaberecht.

§ 5 Versendung und Gefahrenübergang :

1. Ist der Vertragspartner Unternehmer, gehen alle Gefahren auf ihn über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager Hardware-Street verlassen hat.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, trägt dieser die Gefahr ab Übergabe der Ware an ihn. Der Annahmeverzug steht der Übergabe gleich. Bei Sendungen an Hardware-Street trägt der Versender jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei Hardware-Street sowie die gesamten Transportkosten. Ausgenommen hiervon sind die Regelungen zum Fernabsatzvertrag , die im Einzelnen im folgenden Absatz Anwendung finden. Angelieferte Ware ist vom Käufer, wenn er Kaufmann ist, sofort bei Erhalt auf sichtbare äußere Beschädigungen (Transportschäden) zu untersuchen und nach Möglichkeit beim Anlieferer zu reklamieren. Sollte eine Überprüfung der Lieferung auf Vollständigkeit und Unversehrtheit eine Differenz ergeben, so hat der Käufer diese Hardware-street um-gehend schriftlich mitzuteilen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Vertragspartner Verbraucher ist.

§ 6 Widerrufs und Rückgaberecht im Fernabsatz:

1. Ist der Vertragspartner Verbraucher, kann er seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Der Widerruf ist in Textform oder durch Rück-sendung der Ware zu erklären. Es genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs bzw. der Ware an Hardware-Street , Am Thermalbad 1 , 31542 Bad Nenndorf.

2. Der Vertragspartner trägt die Kosten der Rücksendung. 

3. Der Vertragspartner darf die Ware sorgsam und vorsichtig prüfen. Ein Wertverlust durch über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung ist von dem Vertragspartner zu ersetzen. Ausgeschlossen vom Widerrufsrecht ist Software, sofern diese vom Verbraucher entsiegelt wurde.

§ 7 Zahlungsbedingungen :

1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, bar, per Nachnahme Bar, NachnahmeVerrechnungsscheck, Nachnahme Euroscheck oder bei Selbstabholung zahlbar, soweit nichts anderes vereinbart ist.

2. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die ältere Schuld angerechnet. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Dies gilt nicht, wenn der Käufer bei seiner Zahlung etwas anderes bestimmt.

3. Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind. Teillieferungen und Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden. Ist der Käufer Verbraucher, so gelten die Einschränkungen hinsichtlich seines Rechts auf Minderung nicht.

4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist Hardware-Street zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderungen sämtliche Forderungen von Hardware-Street gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn Hardware-Street andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält Hardware-Street weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Hardware-Street steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Käufer von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind. Vom Verzugszeitpunkt an ist Hardware-Street berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs, etwaige Gerichts und Vollstreckungskosten. Hardware-Street ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

§ 8 Eigentumsvorbehalt:

Hardware-Street behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgrundes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung. Ist der Käufer Verbraucher, so behält sich Hardware-Street das Eigentum an den gelieferten waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweils bestellten Waren vor. Veranlasst ein Unternehmer die Be- oder Verarbeitung der von Hardware-Street gelieferten und noch in deren Eigentum stehender Waren, erfolgt dieses im Auftrag von Hardware-Street, ohne dass daraus Verbindlichkeiten für Hardware-Street erwachsen können. Bei Einbau in fremde Waren durch den Unternehmer wird Hardware-Street Miteigentümerin an den neu entstehenden Produkten, im Verhältnis des Wertes der durch sie gelieferten Waren zu den mit verwendeten fremden Waren. Wird die von Hardware-Street gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, so tritt der Unternehmer schon jetzt seine Eigentums bzw. Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand ab und verwahrt diesen kostenfrei mit der notwendigen Sorgfalt für Hardware-Street. Der Unternehmer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung/unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (inkl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Unternehmer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an Hardware-Street ab. Hardware-Street ermächtigt den Unternehmer widerruflich, die an sie abgetretenen Forderungen für deren Rechnung in eigenem Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Unternehmer auf das Eigentum von Hardware-Street hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen. Der Unternehmer hat Zugriffe Dritter abzuwehren. Bei Zahlungsverzug, insbesondere nach Nichteinlösung eines Schecks ist Hardware-Street berechtigt, ohne Vorliegen entsprechender gerichtlicher Titel oder Ermächtigungen, nach Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes die Vorbehaltsware unter Betreten der Geschäftsräume durch Beauftragte, die sich entsprechend zu legimitieren haben, an sich zu nehmen. Die Kosten des Abtransportes trägt der Unternehmer in voller Höhe. Der Unternehmer verpflichtet sich, wenn ein Scheck nicht eingelöst wird, auf Anforderung von Hardware-Street die erhaltene Ware im verbleibenden Umfang auf eigene Kosten und Gefahr an Hardwarestreet zurückzusenden. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltsware durch Hardware-Street liegt, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag. Übersteigt der Wert der einbehaltenen Sicherheiten 25 % der offenen Forderungen, so wird Hardware-Street auf Verlangen des Unternehmers insoweit Sicherheit freigeben. Der Unternehmer trägt die Beweislast dafür, dass die einbehaltenen Sicherheiten 25 % übersteigen.

§ 9 Gewährleistung :

1. Hardware-Street leistet Gewähr für Mängel der Ware. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß, ebenso wie vorzeitige Abnutzung durch untypischen Gebrauch ist kein Mangel. Die Gewährleistung bei Neuware beträgt ein Jahr , die Gewährleistung bei Gebrauchtware beträgt drei Monate. Die dreijährige Herstellergarantie für Verbraucher und Unternehmer ist eine freiwillige Leistung der Firma Hardware-Street , eine Leistung zur Abwicklung sowie Übersendung der Ware an den Hersteller , Hardware-Street ist zu dieser Leistung nicht verpflichtet. Die Gewährleistung beinhaltet aus-schließlich die Wiederherstellung der Funktionstüchtigkeit der Hardware.

2. Ist der Vertragspartner Verbraucher, so leistet Hardware-Street zunächst nach Wahl des Verbrauchers Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Hardware-Street ist jedoch berechtigt, die gewählte Art der Nachbesserung abzulehnen , wenn diese für Hardware-Street mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden und die andere Art der Nachbesserung dem Vertragspartner zuzumuten ist.

3. Ist der Vertragspartner Unternehmer, leistet Hardware-Street nach Wahl von Hardware-Street Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung.

4. Gelingt die Nacherfüllung nicht, hat der Kunde das Recht auf Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung). Bei geringfügigen Mängeln besteht kein Rücktrittsrecht. Das Recht Schadensersatz zu verlangen, wird durch den Rücktritt vom Vertrag nicht ausgeschlossen.

5. Ist der Käufer Unternehmer, so gelten die nachfolgenden Verjährungsbestimmungen: Die Gewährleistungsfrist für alle von Hardware-Street gelieferten Produkte beträgt 1 Jahr, soweit keine entgegenstehende Regelung getroffen wird. Verlängerte Herstellergarantien, die über diese Frist hinausgehen, gibt Hardware-Street selbstverständlich an den Käufer weiter. Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand nachzubessern oder neu zu liefern. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist.

6. Der Käufer ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, das defekte Gerät bzw. Teil zur unverzüglichen und möglichst reibungslosen Behebung des Mangels auf eigene Gefahr, verbunden mit einer genauen Fehlerbeschreibung, Angabe der Modell und Seriennummer auf dem der Lieferung beigelegten ServiceBegleitschein, sowie einer Kopie des Kaufnachweises mit dem die Ware geliefert wurde, an Hardwarestreet oder an das von Hardware-Street benannte ServiceZentrum einzusenden. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen.

7. Stimmt Hardware-Street der Rückabwicklung eines Vertrages zu oder übersendet sie dem Käufer ein Austauschgerät, so ist sie berechtigt, dem Käufer das bei Übersendung des defekten Gerätes fehlende Zubehör zum Verkaufspreis in Rechnung zu stellen bzw. von der erteilten Gutschrift in Abzug zu bringen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Hardware-Street über. Werden Betriebs oder Wartungsempfehlungen von Hardware-Street oder dem Hersteller der Ware nicht befolgt, Änderungen an den Waren vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung.

8. Sollte der Käufer außerhalb der Gewährleistungsfrist ein Gerät übersenden, bei dem sich herausstellt, dass dieses mangelfrei ist, so gilt eine Aufwandsentschädigung zugunsten von Hardware-Street in Höhe von fünfzig Euro oder gegen Nachweis ein sich ergebender angemessener höherer Betrag (z. B. bei Überprüfung durch den Hersteller der Kostenbetrag, den dieser Hardware-Street in Rechnung stellt) als vereinbart. Darüber hinaus gilt die Aufwandspauschale als vereinbart, wenn die Ware zwar innerhalb der Gewährleistungsfrist eingesandt wird, jedoch kein Fehler feststellbar ist, ein Kostenvoranschlag abgelehnt wird oder keine Reaktion auf den Kostenvoranschlag erfolgt, falsche bzw. keine Garantieunterlagen eingesandt werden oder eine mechanische nicht auf einen Transportschaden beruhende Beschädigung vorliegt. Grund hierfür ist der bei Hardware-Street entstehende Verwaltungsaufwand.

9. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

10. Verkauft der Käufer die von Hardware-Street gelieferten Gegenstände an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit verbundenen gesetzlichen und/oder vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf Hardware-Street zu verweisen.

11. Die Unternehmer betreffenden Untersuchungs- und Rügepflichten der §§ 377 und 378 HGB bleiben unberührt.

12. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Liefergegenstände. Sollte im Rahmen der Vorbemühungen durch Hardware-Street die auf den zu reparierenden Geräten befindlichen Daten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Auftraggeber zu tragen. Die Haftung wird insgesamt auf vorsätzliche und grob fahrlässige Handlungen beschränkt.

13. Ist der Käufer Unternehmer, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es sei denn, ihre Berechtigung sei durch Hardware-Street schriftlich anerkannt und rechtskräftig festgestellt.

§ 10 Software :

1.Soweit Programme zum Lieferumfang gehören, wird für diese dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d. h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden.

2.Vom Käufer entsiegelte Software ist von der Rückgabe ausgeschlossen!

§ 11 Sonstige Schadenersatzansprüche:

Für Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet Hardware-Street nur, wenn ihr bzw. ihren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 12 Anwendbares Recht :

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Hardwarestreet und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Käufer Unternehmer ist, wird Stadthagen als Gerichtsstand für alle sich mittel und unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

§ 13 Datenschutz :

Angebote , Rechnungen und Reparaturaufträge unterliegen den Datenschutzrichtlienen der Fa. Hardware-Street .

Hardware-Street ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

§ 14 Export :

Wir weisen darauf hin, daß die Ausfuhr der gelieferten Waren nur mit vorheriger behördlicher Zustimmung erfolgen darf. Verbindliche Auskünfte bezogen auf die Ausfuhr erteilt das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft. Die Zustimmungs-erklärungen sind vom Käufer vor der Verbringung der Ware einzuholen.

Hardware - Street

Inhaber: Silvio Maßlich

Am Thermalbad 1

31542 Bad Nenndorf

Telefon: 05723 / 748932

Telefax: 032223750195

Stand:August2019@hardwarestreet.de